Zivil- und Strafgerichte

Die bayerischen Gerichte sind schnell! Das zeigt nicht zuletzt das aktuelle Länderranking zur durchschnittlichen Verfahrensdauer. Egal ob Zivil- oder Strafverfahren: Die bayerischen Amts- und Landgerichte liegen im bundesweiten Vergleich immer unter den TOP 3 der schnellsten Gerichte - und stets weit "unter" dem Bundesdurchschnitt.

99 Zivil- und Strafgerichte gibt es in Bayern. Sie sind zuständig für Zivil- und Strafverfahren sowie für die freiwillige Gerichtsbarkeit, d.h. insbesondere Betreuungs-, Nachlass-, Grundbuch- und Registersachen. 73 Amtsgerichte und die ihnen übergeordneten 22 Landgerichte garantieren, dass die Gerichte über ganz Bayern verteilt für jeden Rechtsuchenden gut erreichbar sind. Die 3 bayerischen Oberlandesgerichte sowie das Bayerische Oberste Landesgericht stehen über den Amts- und Landgerichten und haben ihren Sitz in München, Nürnberg und Bamberg.

Weit über 2.000 Richter und Richterinnen sind verantwortlich für Rechtsprechung und Strafverfolgung. Daneben wirken über 650 Staatsanwälte, knapp 2.500 Rechtspfleger, über 300 Bewährungs- und Gerichtshelfer, gut 2.500 Justizfachwirte, über 3.500 Arbeitnehmer und knapp 1.000 Justizwachtmeister daran mit, dass unsere Gerichte gut und zügig arbeiten. Über 700 Gerichtsvollzieher vollstrecken Urteile und Beschlüsse des Gerichts und verhelfen so den Gläubigern zu ihrem Recht.

Wichtige Informationen dazu, wie gerichtliche Verfahren ablaufen, welches Gericht für eine Streitigkeit zuständig ist und welche Schritte wann ergriffen werden müssen finden Sie unter http://www.justiz.bayern.de/service/juristische-fachinformationen/.

Wenn Sie wissen möchten, welche Gerichte es in ihrer Nähe gibt und wie Sie diese erreichen können, werden Sie unter http://www.justiz.bayern.de/justiz-und-justizvollzug/gerichtssuche/ fündig.

Streitigkeiten und Differenzen können an allen bayerischen Zivil- und Familiengerichten auch mit Hilfe von Güterichterverfahren abgebaut werden. Das Güterichterverfahren ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung, das es den Parteien unter Anwendung bestimmter Techniken, wie der Mediation, ermöglicht, selbst eine Lösung für ihren Streit zu finden.  Der Güterichter kann auf Wunsch der Parteien einen Prozessvergleich protokollieren. Mehr zum Güterichterverfahren finden sie unter http://www.justiz.bayern.de/service/gueterichter.

Verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz