Staatsanwaltschaften

Die bayerische Justiz sorgt für Ihre Sicherheit! Einen ganz wesentlichen Beitrag hierzu leisten unsere Staatsanwaltschaften.

Sobald der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, muss die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt ermitteln. Dabei werden gleichermaßen belastende wie auch entlastende Umstände für den Beschuldigten ermittelt. Zur Hilfe gezogen werden Polizei und soweit erforderlich (z. B. bei Durchsuchungen) ein Ermittlungsrichter. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt, Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird.

Erst mit der Anklageerhebung übernimmt das Gericht das Verfahren. Wenn der Angeschuldigte auch dem Gericht einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint, eröffnet es das Hauptverfahren. In der Hauptverhandlung wird geprüft, ob der Angeklagte die Tat auch tatsächlich begangen hat. Auch hier kommt der Staatsanwaltschaft eine wichtige Rolle zu. Sofern der Angeklagte am Ende des Verfahrens rechtskräftig verurteilt wird, wird die Strafe, die das Gericht festgelegt hat, vollstreckt. Der Vollzug von Freiheitsstrafen erfolgt in den 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten. Dabei dienen Ausbildung, Arbeit und Therapie in der Strafhaft der Resozialisierung und der Vermeidung von Rückfällen. Auch während dieser Zeit ist die Staatsanwaltschaft weiter mit dem Verfahren und vollstreckungsrechtlichen Fragen betraut.

22 Staatsanwaltschaften und 3 Generalstaatsanwaltschaften sind in Bayern für die Verfolgung von Straftaten und in bestimmten Fällen auch von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Weit über 650 Staatsanwälte sind hier tätig.

Einigen der bayerischen Staatsanwaltschaften kommen ganz besondere Aufgaben zu. Bei ihnen wird Fachwissen zur Verfolgung bestimmter Deliktsgruppen gebündelt:

  • Zum einen bestehen acht Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen (München I, München II, Augsburg, Hof, Landshut, Nürnberg-Fürth, Regensburg und Würzburg). Dort sind spezielle Wirtschaftsstrafabteilungen eingerichtet – im Fall der Staatsanwaltschaft München I auch eine spezielle Korruptionsabteilung.
  • Die Ermittlungen wegen Straftaten im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts können aufgrund einer Einzelfallzuweisung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz der Staatsanwaltschaft Würzburg (soweit es um Verstöße bei der Getränkeherstellung geht) oder der Staatsanwaltschaft Regensburg (für alle übrigen Lebensmittel und Futtermittel) übertragen werden, sofern der Sachverhalt zu einer zentralen Bearbeitung Anlass gibt. Grund hierfür kann insbesondere ein überörtlicher Bezug oder eine besondere Komplexität des Falles sein. 
  • Die Staatsanwaltschaft München I ist als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für den Bereich Doping zuständig. 
  • Eine besonders herausgehobene Stellung für ganz Deutschland hat die Kemptener Staatsanwaltschaft: Sie ist seit 1. April 2013 bundesweit für Straftaten von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in besonderer Auslandsverwendung (mit Ausnahme von Straftaten nach dem Völkerstrafrecht) zuständig. Für die Verfolgung derartiger Straftaten bedarf es besonderer Kenntnisse u. a. militärischer Gegebenheiten und der besonderen einsatzbezogenen Ermittlungssituation. Diese Kenntnisse sind bei der Staatsanwaltschaft Kempten vorhanden, da ihr bereits zuvor eine Spezialzuständigkeit für diese Delikte innerhalb Bayerns zugewiesen war.

Nähere Informationen zu den bayerischen Staatsanwaltschaften finden Sie unter www.justiz.bayern.de/justiz-und-justizvollzug/staatsanwaltschaften/.

Verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz