Justiz und Gerichtsbarkeiten

Wie komme ich zu meinem Recht? Wer hilft mir, wenn ich Opfer eines Verbrechens wurde? Was passiert, wenn jemand zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen geben die bayerischen Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die Justizvollzugsanstalten. Die bayerische Justiz verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Und sie schlichtet Streit! 

Top-Juristen und hoch qualifizierte Mitarbeiter sorgen dafür, dass Rechtsstreitigkeiten erledigt werden, dass Straftäter gefasst und zu einer Haftstrafe Verurteilte sicher untergebracht werden. Mitarbeiter mit unterschiedlichsten Ausbildungen und Tätigkeitsfeldern arbeiten für Recht und Gerechtigkeit.

Dabei sind je nach Streitigkeit verschiedene Gerichte zuständig, die unterschiedlichen Ministerien zugeordnet sind:

  • Arbeits- und Sozialgerichte (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Integration)
  • Finanzgerichte (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat)
  • Verwaltungsgerichte (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr) und
  • Ordentliche Gerichte (Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz).

Zur "ordentlichen Gerichtsbarkeit" gehören das Bayerische Oberste Landesgericht, die Oberlandesgerichte sowie die Land- und Amtsgerichte, an denen zivil- und Strafverfahren verhandelt werden. Da nur sie dem Justizministerium zugeordnet sind, werden unter dem Begriff "Justiz" häufig nur diese Gerichte und die Staatsanwaltschaften zusammengefasst.

Auch wenn die Gerichte einzelnen Ministerien "zugeordnet" sind, entscheiden die zuständigen Richter immer in richterlicher Unabhängigkeit. Das Urteil eines Richters wird nur von ihm allein getroffen. Er ist dabei nur an Recht und Gesetz gebunden und seinem Gewissen unterworfen.

Neben den genannten Gerichten spielt für die Menschen in Bayern der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine ganz entscheidende Rolle. Er ist ein Garant dafür, dass jeder Bürger gegen staatliches Verhalten, durch das er sich in seinen Grundrechten verletzt sieht, vorgehen kann. Als sog. "oberstes Verfassungsorgan" ist er der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag gleichgeordnet.

Die rechtlich richtige und gleichzeitig zügige Erledigung von Rechtsstreitigkeiten ist der bayerischen Justiz wichtig. Von zentraler Bedeutung ist aber auch der Schutz der Opfer. Zeugen und Opfer von Straftaten sind im Strafverfahren oft Belastungen ausgesetzt. Die Justiz will dies bestmöglich vermeiden z.B. durch Zeugenbetreuung, Rechte für Nebenkläger oder die Möglichkeit der Videovernehmung und des kostenlosen Opferanwalts. Daneben gewährt die Justiz auch finanzielle Hilfe für materielle und immaterielle Schäden. Für Schäden, für die die Gesetze nicht greifen, wurde von der Bayerischen Staatsregierung die Stiftung "Opferhilfe Bayern“ errichtet. Sie hilft Menschen schnell und unbürokratisch, die durch Straftaten geschädigt werden und hierfür weder vom Täter noch durch den Staat einen Ausgleich erhalten. Auch enge Angehörige eines Tatopfers können hier Hilfe bekommen. Informationen hierzu sind unter www.opferhilfebayern.de abrufbar.

Auch Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justiz und unterstehen daher dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Sie haben die Aufgabe, Vollstreckungstitel (z.B. Urteile, Vollstreckungsbescheide)  zwangsweise zu vollstrecken und Schriftstücke zuzustellen. Soll eine Geldforderung vollstreckt werden, können Gerichtsvollzieher insbesondere auf eine gütliche Erledigung der Sache hinwirken, bewegliche Vermögensgegenstände (z.B. Wertsachen, Kraftfahrzeuge) pfänden und vom Schuldner Auskunft über sein Vermögen verlangen (Abgabe der Vermögensauskunft) oder ein bereits abgegebenes Vermögensverzeichnis des Schuldners beim zentralen Vollstreckungsgericht abrufen. Des Weiteren sind sie zuständig für die Durchführung der Zwangsräumung und die Wegnahme von herauszugebenden Sachen.

Den zuständigen Gerichtsvollzieher findet man über die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich eine Zustellungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchgeführt werden soll. Nähere Informationen kann man den Internetseiten des jeweiligen Amtsgerichts zum Thema Gerichtsvollzieher oder Zwangsvollstreckung entnehmen. Viele Amtsgerichte halten auf ihren Internetseiten auch Verzeichnisse vor, aus denen sich der zuständige Gerichtsvollzieher ergibt.

Nähere Informationen zu den Gerichtsbarkeiten und den Staatsanwaltschaften in Bayern finden Sie auf den folgenden Seiten!

Verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz