Rechtsberatung

Die außergerichtliche Beratung in rechtlichen Fragen ist in Deutschland im sogenannten Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Demnach dürften eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung nur bestimmte Personen vornehmen, insbesondere Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte. 

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Darüber hinaus können in gewissem Umfang  auch Verbände (Arbeitgeber-, Berufs- und Wirtschaftsverbände) ihre Mitglieder in rechtlichen Angelegenheiten im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs beraten und  vor den Arbeits-, Sozial- , Verwaltungs- und Finanzgerichten vertreten.

Verantwortlich

Landesnotarkammer Bayern, Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg, Bayerischer Anwaltverband, Patentanwaltskammer, Bayerischer Patentanwaltsverein, Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw).