Patentanwälte

Innovationen sorgen für technischen Fortschritt, für wirtschaftlichen Wohlstand und für politische Stabilität. Die Absicherung von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte hat eine erhebliche Bedeutung für die Gesellschaft und die Unternehmen.

Der erfolgreiche Einsatz von gewerblichen Schutzrechten erfordert Experten, die sich im einschlägigen Recht genauso auskennen wie in der Technik: Die Patentanwältinnen und Patentanwälte in Deutschland müssen einen der längsten Ausbildungswege weltweit absolvieren. Sie haben ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Universitätsstudium, eine praktische technische Tätigkeit und eine knapp dreijährige juristische Spezialausbildung in Theorie und Praxis absolviert, bevor sie als Patentanwälte auftreten können.

Patentanwältinnen und Patentanwälte sind die freien und unabhängigen Berater und Vertreter in Rechtsangelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie vertreten die Interessen ihrer Mandanten und sind zugleich unabhängige Organe der Rechtspflege.

Sie sind Experten insbesondere für  

  • Patente
  • Gebrauchsmuster
  • Marken und andere Kennzeichenrechte
  • Design
  • Topografien
  • Sortenschutz

Sie beraten und vertreten bei der Ausarbeitung und Erlangung dieser Schutzrechte, bei der Evaluierung der Schutzrechte und bei Lizenzverhandlungen.

Weiterhin vertreten sie die Parteien in Streitigkeiten, bei denen es um die Durchsetzung dieser Schutzrechte oder um Angriffe auf diese Schutzrechte geht. Den Großteil dieser Streitigkeiten können die Patentanwälte außergerichtlich beilegen. Sie sind befugt, die Parteien in den Verfahren vor dem Bundespatentgericht und in Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof zu vertreten. In Verletzungsverfahren vor Zivilgerichten wirken sie mit.

Patentanwälte sind als „European Trade Marke Attorneys“, also Europäische Markenvertreter, zugelassen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) im spanischen Alicante – hier kann mit einer einzigen Markenanmeldung ein EU-weiter Schutz erreicht werden. In der Regel sind Patentanwälte in Deutschland auch „European Patent Attorneys“, und damit zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt. 

Seit mehr als 110 Jahren arbeiten Patentanwälte in Deutschland auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes – dieses gewachsene Wissen macht sie zu erfahrenen Partnern im Innovations- und Markenschutz weltweit.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Patentanwaltskammer und des Bayerischen Patentanwaltsvereins.

Verantwortlich

Patentwaltskammer, Bayerischer Patentanwaltsverein