Notare

Es gibt Situationen im Leben, die nicht nur persönlich bedeutsam sind, sondern auch rechtlich. Etwa, wenn man sich entschließt eine Immobilie zu kaufen, eine Gesellschaft zu gründen, Nachfolgeregelungen für den Tod zu treffen oder einen Ehevertrag zu schließen. Aufgrund der rechtlichen Tragweite schreibt das Gesetz für bedeutsame Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars vor.  Der Notar berät die Beteiligten als juristischer Experte und klärt sie umfassend über die Bedeutung derartiger Rechtsgeschäfte auf. Er wahrt die Interessen sämtlicher Vertragsteile durch rechtssichere Formulierungen und gewährleistet, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden. Er beurkundet Rechtsgeschäfte und erledigt als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Registergerichten und Finanzämtern den reibungslosen Vollzug der Urkunden. So sorgt er für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. 

Der Notar ist maßgeblich auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts tätig. Er ist Experte insbesondere für 

  • Immobilienkaufverträge,
  • Überlassungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge,
  • Erbbaurechtsbestellungen,
  • Dinglichen Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Nutzungsrechten,
  • Testamente und Erbverträge,
  • Auseinandersetzungen bezüglich des Nachlasses,
  • Erb- und Pflichtteilsverzichten,
  • Erbscheinsanträge und Ausschlagung von Erbschaften,
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge,
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen,
  • (Vorsorge-)Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen,
  • Adoptionen und Sorgerechtserklärungen,
  • Gründung von Kapitalgesellschaften,
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften,
  • Strukturveränderungen wie Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen,
  • Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen,
  • Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträgen und Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen,
  • Registereintragungen für sämtliche Gesellschaftsformen.

Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar neutral und unabhängig. Deshalb vertritt er nicht die Interessen einer Partei, sondern berät alle Beteiligten unparteiisch. Durch die hohen Einstellungsvoraussetzungen und die mehrjährige Spezialausbildung wird eine herausragende fachliche und persönliche Qualifikation der Notare sichergestellt, die eine juristische Beratung auf höchstem Niveau gewährleistet. Notare sind zudem strengen Richtlinien und Amtspflichten unterworfen, deren Einhaltung regelmäßig durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts überprüft wird.  

Einen bayerischen Notar in Ihrer Nähe finden Sie über die Online-Notarsuche der Internetseite der Landesnotarkammer Bayern unter http://www.notare.bayern.de

Die Gesamtheit der Notarinnen und Notare im Freistaat Bayern wird durch die Landesnotarkammer Bayern als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München vertreten. Eine weitere Institution des bayerischen Notariats ist die Notarkasse A.d.ö.R. mit Sitz in München. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst den Freistaat Bayern und den Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken. Der Bayerische Notarverein bildet das dritte Fundament des bayerischen Notariats und stellt einen freiwilligen Zusammenschluss der bayerischen und pfälzischen Notare dar. 

Weitere Informationen zu den Aufgaben eines Notars, den Institutionen der Landesnotarkammer Bayern, der Notarkasse A.d.ö.R. sowie des Bayerischen Notarvereins und deren Aufgaben finden Sie auf der Internetseite http://www.notare.bayern.de

Verantwortlich

Landesnotarkammer Bayern