Rechtsanwälte

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind die freien und unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten die Interessen ihrer Mandanten. Zugleich sind sie unabhängige Organe der Rechtspflege. Mandant und Gesellschaft müssen auf ihre Integrität und Fachkunde vertrauen können. Rechtsanwälte beraten, helfen bei der Durchsetzung von Interessen und vertreten diese in Verhandlungen vor Gerichten oder Behörden. Sie helfen, teure und langwierige Verfahren zu vermeiden. Ein Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über alles, was er von seinem Mandanten erfährt, verpflichtet. Das Gesetz garantiert den Rechtsanwälten, dass sie sich auch vor Gerichten und Behörden auf diese Schweigepflicht berufen dürfen. Unterlagen, auf deren Inhalt sich das Schweigerecht bezieht, dürfen deshalb auch nicht beschlagnahmt werden. Anwälte sind unabhängig. Dies bedeutet zum einen Unabhängigkeit von staatlicher Einflussnahme. Darüber hinaus sind Rechtsanwälte auch privaten Dritten gegenüber nicht weisungsgebunden oder in sonstiger Form abhängig. Die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung der Rechtsanwälte, sich regelmäßig fortzubilden, sichert schließlich die für Rechtsfragen erforderliche Kompetenz.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg und des Bayerischen Anwaltverbandes.

Verantwortlich

Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg, Bayerischer Anwaltverband