Verwaltungsgerichte

Es ist ein wesentliches Element unserer rechtsstaatlichen Ordnung:

Jede Entscheidung der Verwaltung, die einen Bürger selbst betrifft, kann er richterlich überprüfen lassen!

Insbesondere die Verwaltungsgerichte gewähren Rechtsschutz gegenüber dem Staat und sonstigen Trägern öffentlicher Gewalt. Sie entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, die nicht ausdrücklich einer anderen Gerichtsbarkeit zugewiesen sind (also insbesondere nicht der Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit).

Für folgende Streitigkeiten sind die Verwaltungsgerichte zum Beispiel zuständig:

  • Bau- und Erschließungsrecht
  • Polizei- und Sicherheitsrecht
  • Gewerberecht
  • Kommunalrecht
  • Naturschutz- und Umweltrecht
  • Ausländer- und Asylrecht
  • Schul- und Hochschulrecht
  • Rundfunk- und Fernsehrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versammlungsrecht
  • Abgabenrecht
  • Beamtenrecht

Die Bandbreite verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen ist sehr groß. Sie reicht von Streitigkeiten über relativ geringe Beträge (z. B. Müllgebühren) bis zu Verfahren über Großvorhaben (z. B. Autobahnen, Flughäfen, Bahnstrecken).

In Bayern ist für jeden Regierungsbezirk ein Verwaltungsgericht zuständig, das seinen Sitz am Ort der Bezirksregierung hat. Zum Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Regensburg gehören allerdings aus historischen Gründen die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz.

Über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), der seinen Sitz in München mit einer Außenstelle in Ansbach hat. Daneben ist der Verwaltungsgerichtshof erstinstanzlich zuständig für Normenkontrollen (etwa über die Gültigkeit gemeindlicher Bebauungspläne) und für Klagen gegen sog. technische Großvorhaben (z. B. Autobahnen, Flughäfen). Über dem Verwaltungsgerichtshof steht als weitere und höchste Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Bei den Verwaltungsgerichten wirken auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter gerade an Entscheidungen in schwierigen und grundsätzlichen Fällen gleichberechtigt mit.


Nähere Informationen zu den Verwaltungsgerichten in Bayern finden Sie auf der Internetseite www.vgh.bayern.de.

Verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr