Verfassungsgerichtshof

Die Wahrung der Grundrechte zu überprüfen und das verfassungsmäßige Funktionieren der Staatsorgane zu kontrollieren - das sind die elementaren Aufgaben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Er besteht aus dem Präsidenten, 22 berufsrichterlichen Mitgliedern, 15 weiteren Mitgliedern und deren Vertretern. Zwei Besonderheiten gibt es bei der Bestellung der Richter: Die am Verfassungsgerichtshof tätigen Richter werden gewählt. Und gewählt werden kann nur, wer das 40. Lebensjahr vollendet hat.

Jeder Bürger kann vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof klagen. Verschiedene Verfahrensarten stehen hierfür zur Verfügung:

  • Eines dieser Verfahren ist die Verfassungsbeschwerde. Im Verfassungsbeschwerdeverfahren überprüft der Verfassungsgerichtshof auf Antrag betroffener Bürgerinnen und Bürger, ob behördliche oder gerichtliche Entscheidungen gegen verfassungsmäßige Rechte verstoßen.
  • Daneben steht es jedem Bürger offen, eine Popularklage zu erheben. Im Popularklageverfahren werden Rechtsnormen des bayerischen Landesrechts auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin kontrolliert.

Darüber hinaus gibt es viele weitere Streitigkeiten, in denen der Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung berufen ist. Dies gilt beispielsweise für Streitigkeiten zwischen obersten Staatsorganen genauso wie bei Unstimmigkeiten darüber, ob ein Volksbegehren zuzulassen ist oder nicht.


Nähere Informationen zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof finden Sie unter http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de.

Verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz