Arbeitsgerichte

In Bayern sind 11 Arbeitsgerichte errichtet. Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit haben die meisten auch Kammern oder sog. Gerichts- und Amtstage an anderen Orten. Aus demselben Grund hat Bayern nicht nur ein, sondern zwei Landesarbeitsgerichte: das Landesarbeitsgericht München für den südbayerischen und das Landesarbeitsgericht Nürnberg für den nordbayerischen Raum. Sie stehen über den Arbeitsgerichten und bilden die zweite Instanz. Die dritte und höchste Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

In Bayern ist die Arbeitsgerichtsbarkeit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zugeordnet.

Die Arbeitsgerichte sind zuständig, wenn es um Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geht - egal ob die Wirksamkeit einer Kündigung streitig ist, ob es Unstimmigkeiten über die Höhe der Vergütung oder den sonstigen Inhalt eines Arbeitsvertrags gibt oder ob über ein Arbeitszeugnis oder betriebliche Altersversorgungsansprüche gestritten wird.

Daneben gehören Verfahren zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zur Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen, ebenso Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Tarifvertragsrechts und des Arbeitskampfrechts.

Nicht zuständig sind die Gerichte für Arbeitssachen, wenn es um die Klärung von rein sozialversicherungsrechtlichen oder steuerrechtlichen Fragen geht. Darüber entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit. Auch für Streitigkeiten zwischen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, vor allem von Beamten und ihren Dienstherrn, sind die Gerichte für Arbeitssachen nicht zuständig. Diese Streitigkeiten fallen in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Nähere Informationen zu den Arbeitsgerichten in Bayern, zum Ablauf eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens, zu dessen Kosten und dazu, wie eine Klage eingereicht werden kann, finden Sie auf der Internetseite www.arbg.bayern.de.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration