Handwerkskammern
Die Handwerkskammern haben drei gesetzlich definierte Aufgabenbereiche, nämlich die Handwerksförderung, die Interessenvertretung und die Selbstverwaltung.
Die Dienstleistungen im Bereich der Handwerksförderung nehmen den größten Anteil im Leistungsspektrum der Handwerkskammern ein. Hier gibt es ein vielfältiges Angebot an Beratungs- und Bildungsleistungen, das zielgenau auf die Bedürfnisse eines Handwerksbetriebes ausgerichtet ist und ständig an die aktuellen Anforderungen der Märkte angepasst wird. Die Beratungsangebote umfassen die Bereiche Betriebswirtschaft, Technologie und Umweltschutz, Steuerrecht, Sozial- und Arbeitsrecht, Zivil- und Wirtschaftsrecht, Öffentliches Recht, Aus- und Weiterbildung sowie Formgebung. Die Bildungsangebote beinhalten neben der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung eine Vielzahl von Seminaren und Kursen aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Marketing, Recht, Technologien, Computernutzung und vieles mehr. Selbstverständlich werden auch bekannte und bewährte Fortbildungskomplettpakete wie der Handwerksmeister oder der Betriebswirt des Handwerks angeboten.
Eine Übersicht, zu welchen Themen die Mitglieder der (sechs bayerischen) Handwerkskammern Rat und Unterstützung bei ihrer Handwerkskammer erhalten, finden Sie hier.
Im Bereich der Interessenvertretung ist laut Handwerksordnung die Aufgabe der Handwerkskammern „die Behörden in der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und durch Erstattung von Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten.“ Diese Aufgaben werden engagiert und kompetent wahrgenommen, indem Stellungnahmen zu allen das Handwerk betreffenden staatlichen Vorhaben und Gesetzentwürfen abgeben, aber auch aus eigener Initiative zahlreiche detaillierte und fundierte Vorschläge und Forderungen zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen für das Handwerk an die Politik herantragen werden. Darüber hinaus wird auch eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gemacht, um die Bedeutung und die Belange des Handwerks auch bei den Medien und in der ganzen Gesellschaft besser bekannt zu machen.
Als dritten Leistungsbereich nehmen die Handwerkskammern hoheitliche Aufgaben war, deren Erfüllung ihnen vom Gesetzgeber übertragen wurde. Wichtigste Aufgabengebiete sind dabei die Führung der Handwerksrolle und der Verzeichnisse der zulassungsfreien Handwerke sowie der handwerksähnlichen Gewerbe wie auch zahlreiche Aufgaben im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung wie die Führung der Lehrlingsrolle, die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung und die Durchführung von Prüfungen. Ein weiterer Aufgabenbereich ist hier die Regelung des Sachverständigenwesens. Diese Aufgaben werden von den Handwerkskammern effektiv, kostengünstig und im Sinne des Handwerks erfüllt, nicht zuletzt weil sich zahlreiche Handwerkerinnen und Handwerker in den Kammergremien ehrenamtlich engagieren.
Verantwortlich
Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern