Bayerische Industrie- und Handelskammern
Die neun bayerischen IHKs sind die erste Adresse, wenn es um die Wirtschaft im Freistaat geht. Zusammengeschlossen sind sie im Bayerischen Industrie- und Handelskammertag BIHK. Oberstes Ziel der IHKs ist es, beste Rahmenbedingungen für den Erfolg aller Unternehmen zu schaffen.
Die IHKs vertreten in ihrem Bezirk als Parlament der Wirtschaft das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Als Dienstleister der Unternehmen bietet jede IHK Hilfe zur Selbsthilfe: Sie informiert und berät ihre Mitgliedsfirmen und Existenzgründer zu Recht und Steuern, aber auch Aus- und Weiterbildung oder Export. Als Kompetenzzentrum der Wirtschaft für öffentliche Aufgaben übernimmt sie im Interesse der Unternehmen Aufgaben vom Staat. Dazu gehört das Abnehmen von Prüfungen in der Berufsausbildung, das Bestellen und Vereidigen von Sachverständigen oder das Ausstellen von Ursprungszeugnissen für den Export. Als Anwalt für Fairness und Nachhaltigkeit im Wirtschaftsleben machen die IHKs Regeln transparent und sind dem Leitbild des ehrbaren Kaufmanns verpflichtet.
Bei folgenden rechtlichen Themen erhalten Unternehmen Rat und Unterstützung bei den IHKs:
- Arbeitsrecht
- Datenschutzrecht
- Gesellschafts- und Firmenrecht
- Gewerberecht
- Insolvenzrecht
- Internetrecht
- Markenrecht
- Mediation / Schiedsgericht
- Patentrecht / Geschmacksmusterrecht
- Sachverständige
- Steuerrecht
- Urheberrecht
- Vertragsrecht
- Wettbewerbsrecht
Die Liste der IHKs in Bayern finden Sie hier.
Verantwortlich
Bayerischer Industrie- und Handelskammertag