Handelsregister

Ein wichtiges Instrument der Sicherheit im Wirtschaftsverkehr ist das bei den Amtsgerichten unter Mitwirkung der IHK geführte Handelsregister. Im Sinne der Grundsätze der Firmenwahrheit und Firmenklarheit geht es hier auch um eine Frage der Lauterkeit im Wettbewerb. Die IHK berät die Unternehmen wie auch deren Rechtsvertreter bei der Wahl des Firmennamens. Dabei bietet sie auch Firmenrecherchen an. So kann sichergestellt werden, dass der gewählte Name nicht nur firmenrechtlich korrekt ist, sondern auch wettbewerbsrechtlich möglichst nicht angreifbar ist. Die IHK erstellt zu den Anträgen auf Eintragung in das Handelsregister bayernweit jährlich rund 15000 Gutachten und kann falsche Eintragungen im Rechtsweg anfechten. 

Verantwortlich

Bayerischer Industrie- und Handelskammertag