Bayerischer Richterverein e.V.
Der Bayerische Richterverein e.V. (BRV) ist der größte und älteste Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bayern. Gegründet im Jahr 1906 vereinigen sich unter seinem Dach nunmehr 21 Bezirksverbände sowie die Fachverbände der Arbeits-, Sozial- und Finanzrichter mit mehr als 2.500 Mitgliedern. Der BRV ist Mitglied im Deutschen Richterbund (DRB) und dort im Präsidium, dem Bundesvorstand und den Kommissionen vertreten.
Nach seiner Satzung verfolgt der BRV das Ziel, die Gesetzgebung und die Rechtspflege sowie die rechtlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Angehörigen des Berufsstandes der Richter und Staatsanwälte zu wahren und zu fördern. Er ist parteipolitisch neutral. Der BRV ist beamtenrechtlich als Spitzenorganisation (Art. 2 Abs.3 BayRiG, § 53 BeamtStG, Art. 16 BayBG) anerkannt und wird daher zu allen Gesetzesvorhaben, welche die beruflichen Belange der Richter und Staatsanwälte berühren, angehört. Auch zu sonstigen Gesetzesvorhaben nimmt er vor allem unter dem Gesichtspunkt der Praxistauglichkeit Stellung. Der BRV arbeitet aber auch gesetzesinitiativ, etwa um statusrechtliche Verbesserungen zu erreichen. Auf Landesebene versucht der Verband insbesondere, die Mitwirkungsrechte der Kolleginnen und Kollegen zu stärken und personelle Verstärkungen durchzusetzen. Ein wichtiger Teil der Arbeit des BRV gilt den wirtschaftlichen Belangen der Richter und Staatsanwälte. In enger Abstimmung mit dem Deutschen Richterbund (DRB) tritt der BRV für eine amtsangemessene Besoldung aller Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ein, die ihrer Verantwortung und Stellung als Repräsentanten der dritten Staatsgewalt gerecht wird. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.bayrv.de und unter www.drb.de.
Verantwortlich
Bayerischer Richterverein e.V.