Rechtspfleger

Rechtspfleger sind vornehmlich Beamte mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene, denen wichtige Aufgaben in der Rechtspflege übertragen sind, darunter viele, die früher Richtern und Staatsanwälten vorbehalten waren. Nahezu das gesamte Gebiet der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu dem insbesondere Grundbuch- und Registersachen, Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten zählen, ist den Rechtspflegern zur selbständigen Erledigung anvertraut.

Ferner sind die Rechtspfleger auch mit der Zwangsversteigerung von Grundstücken, der Pfändung von Forderungen, dem Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, mit Insolvenzverfahren sowie mit der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen befasst.

In einem großen Teil ihres Aufgabenbereiches sind die Rechtspfleger bei ihren Entscheidungen sachlich unabhängig, das heißt nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden (§ 9 RPflG). Außerdem sind Beamte des Rechtspflegerdienstes auch in wichtigen Bereichen der Justizverwaltung tätig, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften oder als Bezirksrevisoren.

Der Beruf des Rechtspflegers bietet für dynamische und aktive Persönlichkeiten gute Aufstiegsmöglichkeiten und eine sichere Existenz.

Sie werden während der Ausbildung als Rechtspflegeranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge bezahlt.

Die Rechtspflegeranwärter absolvieren während des regelmäßig am 1. September jeden Jahres beginnenden dreijährigen Vorbereitungsdienstes ein Fachstudium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern am Fachbereich Rechtspflege in Starnberg sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte beim Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft.

Nähere Informationen finden Sie unter www.justiz.bayern.de/justiz-und-justizvollzug/berufe-und-stellen/rechtspfleger.

Bewährungshelfer

Bewährungshelfer sind Beamte mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene oder vergleichbare Arbeitnehmer, die einen erfolgreichen Abschluss des Studiums Diplom-Sozialpädagogin (FH)/Diplomsozialpädagoge (FH) oder des Fachhochschul-Bachelorstudiengangs soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung nachweisen können. Sie stehen den Probanden vor allem helfend und betreuend zur Seite bzw. erforschen die Persönlichkeit und das Umfeld des Täters.

Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher sind besonders befähigte Justizfachwirte oder andere Bewerber, die nach einer 18-monatigen zusätzlichen Ausbildung Urteile und Beschlüsse des Gerichts vollstrecken und so den Gläubigern zu ihrem Recht verhelfen.

Justizfachwirte

Justizfachwirte sind vornehmlich Beamte mit Einstieg in der 2. Qualifikationsebene, die Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger in ihrer Tätigkeit unterstützen und selbst als Urkundsbeamte tätig werden. Sie absolvieren einen zweijährigen Vorbereitungsdienst.

Justizwachtmeister

Justizwachtmeister sind Beamte mit Einstieg in der 1. Qualifikationsebene, die nach einer siebenmonatigen Ausbildung für die Sicherheit in den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften sorgen, im Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen eingesetzt werden und im Dienstgebäude erste Anlaufstelle für Auskunftssuchende sind.

Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Rechtsanwaltsfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. 

Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwälte in den Kanzleien durch vorbereitende und begleitende Arbeiten bei der Erledigung ihrer Beratungs- und Vertretungsaufträge. 

Der Rechtsanwaltskammer obliegt als zuständiger Stelle (§ 71 Abs. 4 BBiG) die Unterstützung der - in der Regel dreijährigen - Ausbildung. Sie führt das Ausbildungsverzeichnis und nimmt durch ihre Prüfungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen die Zwischen- und Abschlussprüfungen ab.

Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg.

Patentanwaltsfachangestellte/r

Patentanwaltsfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).  

Patentanwaltsfachangestellte unterstützen Patentanwältinnen und Patentanwälte in den Kanzleien durch vorbereitende und begleitende Arbeiten bei der Erledigung ihrer Beratungs- und Vertretungsaufträge. 

Für die Berufsausbildung der Patentanwaltsfachangestellten ist die Patentanwaltskammer die zuständige Stelle nach § 71 Abs. 4 BBiG. Sie führt das Ausbildungsverzeichnis und nimmt durch ihre Prüfungsausschüsse die Zwischen- und Abschlussprüfungen ab.

Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Patentwaltskammer www.patentanwalt.de.

Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in

Geprüfte Rechtsfachwirte leiten die Organisation einer Anwaltskanzlei. Sie managen das nichtanwaltliche bzw. nichtfachspezifische Aufgabenfeld und leisten qualifizierte Sachbearbeitung im Bereich der nichtanwaltlichen Tätigkeiten einer Anwaltskanzlei. 

Die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Rechtsfachwirtin / Geprüfter Rechtsfachwirt“ wird von den bayerischen Rechtsanwaltskammern durchgeführt, die hierzu zwei Prüfungsausschüsse in München und Nürnberg eingerichtet haben. Zulassungsvoraussetzung ist ein Berufsabschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte/r sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis, alternativ eine sechsjährige entsprechende Berufspraxis. Einzelheiten zu den Prüfungsvoraussetzungen ergeben sich aus der Prüfungsordnung. 

Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg.

Notarfachangestellte/r

Notare sind keine Einzelkämpfer. Sie arbeiten im Team – zusammen mit ihren Notarfachangestellten. So bieten sie ihren Mandanten konkrete Lösungen für die individuelle Lebenssituation. Ob Hauskauf, Unternehmensgründung, Ehevertrag, Testament oder die Übertragung von Grundeigentum: Notare beraten die Beteiligten, erarbeiten Vertragsentwürfe und beurkunden Rechtsgeschäfte, in deren Mittelpunkt der Mensch und seine Bedürfnisse stehen. Das erreichen sie im Team mit ihren Mitarbeitern: den Notarfachangestellten. Bereits in der Ausbildung wirken Notarfachangestellte beispielsweise bei der Vorbereitung von Verträgen mit, wickeln Urkundsgeschäfte ab, helfen den Mandanten bei telefonischen Anfragen, halten Kontakt zu Behörden und Gerichten und bereiten Besprechungstermine vor. 

Notarfachangestellte haben nicht nur einen spannenden Beruf, sondern auch interessante Aufstiegs-möglichkeiten. Als Bürovorsteher eines Notariats (m/w) tragen sie große Verantwortung und bekommen ein attraktives Gehalt. Besonders qualifizierten Notarfachangestellten steht die Möglichkeit zur Weiterbildung zum Inspektor im Notardienst (m/w) offen. 

Weitere Informationen zu den Perspektiven und Anforderungen, zu Ihrem Karriereweg und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Internetseiten der Notarkasse A.d.ö.R.

Verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Landesnotarkammer Bayern, Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg, Bayerischer Anwaltverband, Patentanwaltskammer, Bayerischer Patentanwaltsverein