Universitätsstudium

Der Zugang zu den klassischen juristischen Berufen (bspw. Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter, Notar) steht grundsätzlich jedem offen, der die Befähigung zum Richteramt erworben hat. Diese erlangt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität und eine praktische Ausbildung im Referendariat (juristischer Vorbereitungsdienst) absolviert hat. Beide Abschnitte schließen mit einer eigenständigen Prüfung ab.

Die Ausgestaltung des Studiums und des Vorbereitungsdienstes liegt in Deutschland bei den Ländern. Die Anforderungen und die vermittelten Inhalte können sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Traditionell wird in Bayern eine sehr hochwertige Ausbildung angeboten. Neben dem juristischen Fachwissen werden auch Schlüsselqualifikationen (z.B. Fremdsprachen, Rhetorik, Verhandlungsführung) vermittelt. Den angehenden Juristinnen und Juristen wird damit alles an die Hand gegeben, um die vielfältigen sich ständig wandelnden Aufgaben der Berufswelt bestmöglich zu bewältigen. 

Bayern verfügt über sieben Juristische Fakultäten mit einem je eigenen Profil: Universität Augsburg, Universität Bayreuth, Universität München, Universität Erlangen-Nürnberg, Universität Passau, Universität Regensburg, Universität Würzburg. Das Studium wird durch die Erste Juristische Prüfung abgeschlossen, die aus zwei Teilprüfungen besteht: Die staatliche Pflichtfachprüfung, die vom Bayerischen Landesjustizprüfungsamt durchgeführt wird, und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, welche die Universitäten abnehmen. 

Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare

Der Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare baut auf den im rechtswissenschaftlichen Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten nahtlos auf. Er soll die Referendare mit den Aufgaben und der Arbeitsweise der Rechtsprechung, Strafverfolgung, öffentlichen Verwaltung und Rechtsberatung vertraut machen. Die Rechtsreferendare sollen am Ende des Vorbereitungsdienstes, soweit erforderlich nach einer Einarbeitung, in der Lage sein, in der Rechtspraxis eigenverantwortlich tätig zu sein und den vielseitigen und wechselnden Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden.

Der Vorbereitungsdienst wird vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr organisiert. Die Ausbildung findet in verschiedenen Stationen insbesondere bei Gericht (Amts- oder Landgericht), bei der Staatsanwaltschaft, in der öffentlichen Verwaltung, bei einem Rechtsanwalt und in einer Station nach Wahl des Referendars statt. Sie wird von Arbeitsgemeinschaften und Lehrgängen begleitet, welche die Kenntnisse der Referendare praxisbezogen ergänzen sollen. Daneben werden zahlreiche freiwillige Veranstaltungen zum Erwerb von fächerübergreifenden Zusatzqualifikationen (z.B. Rhetorik, Verhandlungsmanagement und Mediation) angeboten. Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Nähere Informationen finden Sie unter www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt.

Berufe in der Justiz

Richter

Richtern ist nach Art. 92 GG die rechtsprechende Gewalt anvertraut. In der bayerischen Justiz sind ihnen vielfältige Aufgaben in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie in der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen. Richter sind nur dem Gesetz unterworfen.

Staatsanwälte

Den Staatsanwälten obliegen die Leitung der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Vorbereitung und Erhebung der Anklage zu den Strafgerichten und die Strafvollstreckung.

Rechtsberatende Berufe

Rechtsanwälte

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind die freien und unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten die Interessen ihrer Mandanten. Zugleich sind sie unabhängige Organe der Rechtspflege.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammern BambergMünchen und Nürnberg und des Bayerischen Anwaltverbandes.

Notare

Die Tätigkeit als Notar bietet hochqualifizierten Juristinnen und Juristen eine außergewöhnliche Perspektive: eine hervorragende Ausbildung, intellektuelle Herausforderung auf einer Vielzahl von Rechtsgebieten, selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie eine ausgezeichnete Vereinbarkeit von Familie und anspruchsvoller beruflicher Tätigkeit.

Weitere Informationen zu den Perspektiven und Anforderungen des Notarberufs, zu Ihrem Karriereweg und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Internetseiten der Landesnotarkammer Bayern.

Patentanwälte

Patentanwältinnen und Patentanwälte sind die freien und unabhängigen Berater und Vertreter in Rechtsangelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie sind Experten insbesondere für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und andere Kennzeichenrechte, Design, Topografien und Sortenschutz. Sie vertreten die Interessen ihrer Mandanten und sind zugleich unabhängige Organe der Rechtspflege. Der erfolgreiche Einsatz von gewerblichen Schutzrechten erfordert Experten, die sich im einschlägigen Recht genauso auskennen wie in der Technik: Sie haben ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Universitätsstudium, eine praktische technische Tätigkeit und eine knapp dreijährige juristische Spezialausbildung in Theorie und Praxis absolviert, bevor sie als Patentanwälte auftreten können.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Patentanwaltskammer und des Bayerischen Patentanwaltsvereins.

Verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz,  Universitäten Augsburg, Bayreuth, Erlangen-Nürnberg, München, Passau, Regensburg und Würzburg,  Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg, Bayerischer Anwaltverband, Patentanwaltskammer, Bayerischer Patentanwaltsverein