In der 55. Sitzung der „Denkfabrik Legal Tech“ erklärte Professorin Zweig, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, die Technologie hinter Sprachmodellen wie ChatGPT und zeigte auf, dass KI weder zusammenfassen noch bewerten noch erklären kann - auch wenn die generierten Texte oftmals so aussehen. Zweig schlug daher vor, die Tätigkeiten, die die Maschine ähnlich aber nicht leistungsgleich zu menschlichen Tätigkeiten durchführen kann, auch sprachlich anders zu benennen. Insbesondere das sogenannte reasoning, dass die neusten Versionen von ChatGPT und anderen Sprachmodellen angeblich gemeistert haben sollen, ist nicht deckungsgleich mit dem, was beim Menschen als reasoning bezeichnet würde. Daher warnte Zweig eindrücklich vor der Nutzung von sogenannten KI-Agenten, die Aufträge von Menschen eigenständig in der realen Welt umsetzen sollen. Sie freute sich auf die Diskussion mit der Denkfabrik insbesondere mit einem Fokus auf die rechtlichen Konsequenzen dieser technologischen Einsichten bei der Einhegung von Risiken durch die Nutzung von KI-Agenten.
Die Präsentation von Frau Professorin Zweig, finden Sie hier.
Die Aufzeichnung der 55. Sitzung der "Denkfabrik Legal Tech" finden Sie mit Klick auf diesen Link.
