In der 38. Sitzung der „Denkfabrik Legal Tech“ hat Herr Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern unter dem Titel "Einsatz von Legal Tech und KI im Ermittlungsverfahren" referiert. Er hat dabei dargelegt, warum Strafverfolgung in einem sich täterseits ständig im Wandel befindlichen technologischen Umfeld ihrerseits auf den Einsatz innovativer Technologien und Entwicklungspartnerschaften angewiesen ist. Vorgestellt wurden auch konkrete Tools, wie sie in der Arbeit der Zentralstelle Cybercrime Bayern verwendet werden. Im Mittelpunkt war dabei die Aufklärung von Straftaten im Darknet, wo sich von Drogen über Falschgeld und Waffen bis hin zu schwerer Kinderpornografie kriminelle Angebote aller Art finden.