29. Januar 2021 - 21. Sitzung der "Denkfabrik Legal Tech"

In der 21. Sitzung der „Denkfabrik Legal Tech“, die wieder als rein digitale Veranstaltung in Form eines Webinars stattfand, referierte Herr Dr. Daniel Timmermann, Habilitand im Zivilrecht an der Universität Halle-Wittenberg, unter dem Titel „Notwendige Entwicklung des Erlaubnistatbestandes der algorithmischen Rechtsdienstleistung“ zu den strukturellen Schwächen des geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) in Bezug auf mittels Software erbrachte Rechtsdienstleistungen.

Seine Thesen sind folgende: Die bestehenden personenbezogenen Erlaubnistatbestände der Rechtsdienstleistung und Inkassodienstleistung erweisen sich hinsichtlich softwarebasierter Dienstleistungen im Rechtsmarkt als nicht geeignet, die Ziele des RDG zu fördern, namentlich im Interesse des Schutzes der Rechtsuchenden eine hohe Qualität der besorgten Rechtsdienstleistungen zu gewährleisten. Die kleinteiligen Streitigkeiten zur Reichweite des sachlichen Anwendungsbereichs des Rechtsdienstleistungs- und Inkassobegriffs hätten längst eine vom Zweck des Gesetzes losgelöste Eigendynamik entwickelt. Der Vortrag zeigte konzeptionelle Probleme im RDG auf, die nach Auffassung des Referenten nur durch die Einführung eines produktbezogenen Erlaubnistatbestandes für die Erbringung algorithmischer Rechtsdienstleistungen behoben werden können. Einzig dieser Weg biete den benötigten systematischen Ansatz – hingegen könne eine Umsetzung der angedachten BRAO-Reform die Probleme im RDG nicht lösen. Abschließend ging der Referent auf den "Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 20. Januar" ein.

An der Videokonferenz hat auch Herr Staatsminister Georg Eisenreich teilgenommen und zu Beginn der Veranstaltung ein kurzes Grußwort gesprochen.

Die Präsentation von Herrn Daniel Timmermann finden Sie hier.
 
Zur Aufzeichnung der 21. Sitzung der "Denkfabrik Legal Tech" gelangen Sie mit Klick auf diesen Link.