In der 57. Sitzung der „Denkfabrik Legal Tech“ hat Prof. Dr. Christian Rückert, Universität Bayreuth, unter dem Titel „KI-generierte Beweismittel im Strafverfahren“ referiert.
Er hat dabei die Rechtsprobleme erläutert, die durch die Verwendung von KI-generierten Beweismitteln, z.B. das Ergebnis einer automatisierten Gesichtserkennung, in deutschen Strafverfahren entstehen. Während sich die technischen Möglichkeiten des Einsatzes von KI auch im Bereich der Strafverfolgung mit rasanter Geschwindigkeit weiterentwickeln, bewegt sich das Recht der Beweiswürdigung im Strafverfahren nur langsam. Weder der Gesetzgeber noch die höchstrichterliche Rechtsprechung machen bisher Vorgaben, wie KI-generierte Beweismittel im Strafverfahren zu würdigen sind.
Besonders problematisch ist dies aufgrund der „Blackbox“-Eigenschaft vieler KI-Systeme, da das Tatgericht die Funktionsweise der KI nicht nachvollziehen kann. Im Vortrag werden Vorschläge zum Umgang der Tatgerichte mit KI-generierten Beweismitteln auf Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Beweisrecht der StPO gemacht und der Einfluss europäischer Regelungen wie der KI-Verordnung und der Datenschutzrichtlinie 2016/680/EU auf die Würdigung von KI-generierten Beweisen untersucht.
Die Präsentation von Herrn Prof. Dr. Christian Rückert, finden Sie hier.
Die Aufzeichnung der 57. Sitzung der "Denkfabrik Legal Tech" finden Sie mit Klick auf diesen Link.
