In der 66. Sitzung der „Denkfabrik Legal Tech“ hat Frau Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Christiane Wendehorst, LL.M., Universität Wien, unter dem Titel „EU-KI-Verordnung – Bedeutung für Justiz und Wirtschaft“ referiert. Sie hat dabei die Grundzüge und den risikobasierten Regelungsansatz der KI-Verordnung (KI-VO) vorgestellt und analysiert, welche Folgen sich daraus für Justiz und Wirtschaft ergeben. Mit der KI-VO hat die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz geschaffen, dessen Auswirkungen sich in der Praxis erst nach und nach zeigen. Zwar hat der „Digital Omnibus on AI“ den Geltungsbeginn zentraler Elemente der KI-VO auf Dezember 2027 bzw. August 2028 verschoben, Handlungsbedarf besteht aber schon jetzt. Frau Univ.-Prof. Wendehorst hat beleuchtet, welche Themen dabei im Vordergrund stehen und worauf es beim Einsatz von KI in Justiz und Wirtschaft künftig ankommt.
Die Präsentation von Frau Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Wendehorst finden Sie hier.
Die Aufzeichnung der 66. Sitzung der "Denkfabrik Legal Tech" finden Sie mit Klick auf diesen Link.
