Stärkung der "Internationalität" des Rechts- und Justizstandortes Bayern

Die zunehmende Globalisierung hat auch zu einem Wettbewerb um das beste Recht geführt. Dieser Wettbewerb wird auf vielen Ebenen geführt: So stehen weltweit agierende Unternehmen vor der Entscheidung, nach welchem Recht sie Geschäfte machen und Verträge schließen.

Mehr und mehr schöpfen auch international agierende Anwaltskanzleien den Spielraum aus, den ihnen die internationalen Regelungen bei der Wählbarkeit des anzuwendenden Rechts lassen. 

Wer in diesem Wettbewerb gut abschneidet, "exportiert" nicht nur rechtsstaatliche Strukturen, sondern sorgt auch für wirtschaftlichen Wohlstand.

Die Arbeitsgruppe "Internationalität" hat ein Bündel an Maßnahmen erarbeitet, um den Rechts- und Justizstandort Bayern auf internationalem Parkett ein "Gesicht" zu geben. Dazu gehören die gezielte Kontaktpflege zu Rechtsorganisationen europäischer und außereuropäischer Länder und die Durchführung regelmäßiger international ausgerichteter Symposien in der Fläche, flankiert durch einen internationalen Rechtskongress in München. 

Die Arbeitsgruppe hat sich auch dem rechtspolitischen Thema "Englisch als Gerichtssprache" gewidmet. Nach den bestehenden Vorschriften ist die Gerichtssprache grundsätzlich Deutsch. Allerdings kann nach geltendem Recht auch in einer fremden Sprache verhandelt werden, wenn alle Beteiligten sie verstehen.

Seit geraumer Zeit gibt es eine rechtspolitische Diskussion über eine weitergehende Öffnung. Aktuell gibt es einen Gesetzentwurf des Bundesrates, der die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen bei den Landgerichten ermöglicht, vor denen Rechtsstreitigkeiten in englischer Sprache geführt werden können. Der Bundesrat hat am 14. März 2014 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dort ist er derzeit im parlamentarischen Verfahren. 

Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzentwurf verabschiedet wird und die Länder über eine Öffnungsklausel die Möglichkeit erhalten, davon Gebrauch zu machen. Bereits seit dem Jahr 2010 sind in Nordrhein-Westfalen am Oberlandesgericht Köln sowie an den Landgerichten Köln, Aachen und Bonn spezielle Kammern und Senate eingerichtet, vor denen auf Wunsch in englischer Sprache verhandelt wird.